Ende Mai 2026 fand vor einem Pekinger Gericht die erste Anhörung in einem Verbraucherschutzverfahren gegen Tesla statt. Ursprünglich hatten sieben Kläger die Klage im September 2025 eingereicht; inzwischen sind es zehn Fahrzeughalter, die zusammen mehr als 3,95 Millionen Yuan — umgerechnet rund 535.000 Euro — als Schadensersatz fordern. Es handelt sich um die erste kollektive Klage in China, die sich gezielt gegen Teslas Versprechen rund um das FSD-Paket richtet.
Was werfen die Kläger Tesla vor?
Die Kläger argumentieren, dass Tesla mit dem Begriff 'Full Self-Driving' und dem dazugehörigen Marketing einen Grad an Autonomie suggeriert habe, den die Software in der Praxis nicht erreicht. In China gelten für die Vermarktung autonomer Fahrfunktionen besonders strenge Vorschriften — ähnlich wie zunehmend auch in der EU, wo die Benennung von ADAS-Systemen regulatorisch sensibel ist.
Relevanz für deutsche und österreichische Verbraucher
Auch hierzulande stellt sich die Frage, ob Begriffe wie 'Autopilot' oder 'Full Self-Driving' die tatsächlichen Fähigkeiten eines Fahrzeugs korrekt beschreiben. Die EU-Kommission und nationale Verbraucherschutzbehörden beobachten solche Fälle genau. Ein Urteil zugunsten der chinesischen Kläger könnte europäische Regulierungsbehörden dazu veranlassen, ähnliche Anforderungen an Hersteller zu stellen.
Für Tesla steht in China viel auf dem Spiel: Das Land ist einer der wichtigsten Märkte des Unternehmens. Ein Präzedenzurteil könnte nicht nur finanzielle Konsequenzen haben, sondern auch das Vertrauen in FSD-Technologie auf dem gesamten Markt erschüttern.
Quelle: Tesla’s ‘Full Self-Driving’ fraud lawsuit gets first hearing in China — 10 owners seek $583K - Electrek· Basiert auf der Quelle, KI-gestütztes Rewriting.
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